FÖRDERUNG NACH QCG (§ 82 SGB III)
Weiterbildung für Ihr Team – mit Zuschuss der Arbeitsagentur
Live-Online-Kurse in Kleingruppen, AZAV-zertifiziert. Wir beraten Sie zur Förderung. Rückruf werktags innerhalb von 24 Stunden.
So viel übernimmt die Arbeitsagentur
Wie viele Beschäftigte hat Ihr Unternehmen?
Dazu 75 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung.
Ermessensleistung der Agentur für Arbeit, maßgeblich ist deren Entscheidung. Betriebsgröße = gesamtes Unternehmen bzw. Konzern, Teilzeit anteilig.
Der Entgeltzuschuss beträgt 50 % – 50 % Eigenbeteiligung
Bei Beschäftigten ab 45 Jahren oder mit Schwerbehinderung entfällt die Beteiligung in der Regel.
Ermessensleistung der Agentur für Arbeit, maßgeblich ist deren Entscheidung. Betriebsgröße = gesamtes Unternehmen bzw. Konzern, Teilzeit anteilig.
Der Entgeltzuschuss beträgt 25 % – 75 % Eigenbeteiligung
Ermessensleistung der Agentur für Arbeit, maßgeblich ist deren Entscheidung. Betriebsgröße = gesamtes Unternehmen bzw. Konzern, Teilzeit anteilig.
So läuft es ab
Beratung
Wir klären gemeinsam Bedarf und passende Kurse.
Kurs wählen
Aus unserem vielseitigen Angebot im Viona-Netzwerk.
Antrag stellen
Sie stellen den Antrag bei der Arbeitsagentur – vor Kursbeginn.
Start
Nach der Bewilligung beginnt die Weiterbildung.
Das sollte erfüllt sein
Berufsabschluss der Beschäftigten liegt in der Regel mindestens zwei Jahre zurück
Weiterbildung dauert mehr als 120 Stunden
In den letzten zwei Jahren keine Förderung nach dieser Regelung
Keine gesetzliche Pflichtschulung
Träger und Maßnahme zugelassen – das erfüllen unsere Kurse (AZAV)
Kursangebot
Über 500 Weiterbildungen im Viona-Netzwerk. Unter anderem:
Alle Kurse kombinierbar mit Deutsch B1, B2, C1 oder Deutsch für den Pflegeberuf.
Häufige Fragen
Sie stellen ihn bei der Arbeitsagentur. Wenn mehrere Beschäftigte dasselbe Bildungsziel haben, genügt ein Sammelantrag, die Beschäftigten bzw. die Betriebsvertretung müssen zustimmen. Wir beraten Sie zum Ablauf.
Nein. Die Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall.
Das gesamte Unternehmen bzw. der Konzern, Teilzeitkräfte anteilig.
Für Betriebe im Strukturwandel gibt es zusätzlich das Qualifizierungsgeld (Entgeltersatz von 60 bzw. 67 %), unter anderem mit Betriebsvereinbarung. Für dieselbe Maßnahme ist es nicht mit der Förderung nach § 82 kombinierbar. Fragen dazu beantwortet der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit unter 0800 4 5555 20 (gebührenfrei).
Förderberatung anfragen
Wir rufen Sie werktags innerhalb von 24 Stunden zurück. Anfragen vom Wochenende beantworten wir am Montag.




