Gute Nachrichten für viele Interessentinnen und Interessenten an Integrationskursen!

2026-08-05T10:40:48+02:00

Seit dem 1. August 2026 wurde der bisherige Zulassungsstopp für freiwillige Teilnehmende teilweise aufgehoben. Ab sofort können wieder größere Personengruppen zu Integrationskursen zugelassen werden – sofern freie Kursplätze verfügbar sind. Besonders berücksichtigt werden: 🇺🇦 Geflüchtete aus der Ukraine mit Aufenthalt nach § 24 AufenthG 🇪🇺 Unionsbürgerinnen und Unionsbürger 🇩🇪 Deutsche Staatsangehörige mit unzureichenden Deutschkenntnissen, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (z. B. Beziehende von Arbeitslosengeld oder Geringverdienende) Weiterhin gilt: Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie geduldete Personen sind vom kostenfreien Zugang weiterhin weitgehend ausgeschlossen. Die Anträge auf Zulassung müssen digital über das Bundesportal gestellt werden und werden nach dem Eingang vollständiger Unterlagen bearbeitet. Sie möchten wissen, ob Sie [...]