Wir freuen uns, dass Sie sich für einen Deutschkurs bei uns entschieden haben und
heißen Sie in unserer Schule willkommen!

Jetzt bereiten Sie Ihre Reise nach Deutschland vor. Im folgenden Dokument führen wir Sie durch die notwendigen Schritte, so dass Sie reibungslos nach Deutschland einreisen können und sich hier schnell zurechtfinden.

1.1.    Bildung & Beruf informieren

Bitte schreiben Sie uns umgehend nach Erhalt des Visums eine E-Mail mit einer Kopie der ausgestellten Visaseite(n) in Ihrem Pass sowie der Information, ab wann Ihr Visum gültig ist an:

1.2.    Internationale Kreditkarte

Beantragen Sie bei einer usbekischen Bank eine Visa- oder Master Card, mit der Sie international Geld abheben können.

1.3.    Flug und Transfer abstimmen

Buchen Sie Ihr Flugticket erst, wenn wir den Reisetermin bestätigt haben. Unser Check-In findet in der Regel freitags statt. Außerhalb ist eine Betreuung nur eingeschränkt möglich. Am Wochenende ist sowohl das Büro als auch die Schule geschlossen und eine Anreise nicht möglich.

Falls Sie den Sprachkurs inklusive Flugticket bei uns gebucht haben, nehmen Sie Kontakt mit uns oder mit der entsprechende Partneragentur auf. Ihr Ticket und gebuchte anschließende Leistungen wie z.B. Flughafentransfer etc. werden (nach eingegangener Zahlung) von uns organisiert.

1.4.    Bargeld

Bringen Sie genug Bargeld für die ersten Wochen oder Monate mit. Die Eröffnung eines deutschen Kontos kann einige Zeit in Anspruch nehmen, da mehrere Schritte notwendig sind. (siehe 3.1.)

1.5.    Wichtige Medikamente

In Deutschland sind einige Medikamente nur mit Rezept eines Arztes erhältlich. Bitte bringen Sie deshalb wichtige Medikamente von Zuhause mit.

Tipp: Packen Sie die Medikamente in Ihr Handgepäck.

1.6.    Deutschlandticket-App

Mit dem Deutschlandticket können Sie in ganz Deutschland Bus und Bahn (ausgenommen sind Schnellzüge) fahren. Laden Sie sich eine Deutschlandticket-App herunter. Registrieren Sie sich dort, um anschließend das Deutschlandticket zu kaufen. Das ist auch mit Ihrer usbekischen Visa- oder Mastercard möglich.

Deutschlandticket-Apps im Apple Store/Play Store:

2.1.    Anreise

  • Mit Transferservice
    Wir holen Sie am Flughafen ab. Setzen Sie sich bitte bis spätestens 24 Stunden vor Abflug mit uns in Verbindung. Wir informieren einen Fahrer, der dann mit Ihnen direkt Kontakt aufnimmt. Am Flughafen können Sie sich in das kostenfreie WLAN einloggen, das bereits vor der Passkontrolle verfügbar ist. Dann können Sie mit dem Fahrer die Details der Abholung klären.
  • Ohne Transferservice
    Wenn Sie keinen Flughafentransfer gebucht haben, stehen Ihnen folgende Reisemöglichkeiten zur Verfügung:

Mit dem Zug
Nutzen Sie die S-Bahn Linie S1 oder S8 vom Flughafen München zum Hauptbahnhof München. Dort steigen Sie in den Regionalzug RE 70 nach Kempten Hauptbahnhof (Hbf) um.

Mit dem FlixBus
Fahren Sie mit der S-Bahn Linie S1 oder S8 zur Station München Hackerbrücke.
Dort können Sie in den FlixBus nach Kempten umsteigen.

Ihr Busticket müssen Sie vorher online über die FlixBus-App oder die FlixBus-Webseite buchen.

Mit dem Taxi
Sie können auch ein Taxi vom Flughafen München nach Kempten nehmen.
Beachten Sie: Die Kosten liegen bei ca. 350–400 Euro.

2.2.    Öffnungszeiten beachten

Unsere Sprachschule Bildung & Beruf hat zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag bis Mittwoch: 08:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag und Freitag: 08:00-12:00
 (die Anreise ist freitags bis 12.30 Uhr möglich)

Adresse: Bahnhofstrasse 10, 87435 Kempten

2.3.    Ablauf Anreisetag

Bitte erscheinen Sie am Anreisetag spätestens um 12:30 Uhr in unserer Sprachschule.

Falls Sie später anreisen, muss dies im Vorfeld mit uns abgestimmt und schriftlich bestätigt werden. In diesem Fall erscheinen Sie am nächsten Werktag um 08:00 Uhr im Büro.

Am Anreisetag erfolgen:

  • Anmeldung im Büro
  • Aushändigung des Mietvertrags und der Wohnungsgeberbestätigung (bei gebuchter Unterkunft)
  • Einstufungstest
  • Kurszuweisung
  • Ausgabe der Unterrichtsmaterialien

Am Anreise absolvieren Sie einen Einstufungstest (schriftlicher und mündlicher Teil), auf dessen Grundlage Sie einem passenden Kursniveau zugeteilt werden. Der Test wird durch eine qualifizierte Lehrkraft bei uns vor Ort im Büro durchgeführt. Die Kurszuweisung aufgrund des Einstufungstests ist verbindlich.

Danach bekommen Sie Ihre Kurszuweisung (Informationen zu Ihrem Kurs, Kursraum, Unterrichtsmaterialien, Lehrkraft, etc.). Ihre Kursbücher erhalten Sie bei uns im Büro. Bitte bringen Sie Bücher- und Kopiergeld in Höhe von ca. 30 – 35 € mit.

⚠️ Achtung: Bereits kopierte oder nicht original lizenzierte Lehrwerke (aus UZ) dürfen aus urheberrechtlichen Gründen nicht verwendet werden.

2.4.    Haus- und Schulordnung

Die Schul- und Hausordnung wird Ihnen am Anreisetag ausgehändigt.

Lesen Sie die Haus- und Schulordnung gut durch. Sie müssen diese Regeln verstehen und bestätigen. Durch Ihre Unterschrift bei der Anmeldung bestätigen Sie, dass Sie die Schul- und Hausordnung zur Kenntnis genommen und verstanden haben.

3.1.    Kontoeröffnung

Für eine Kontoeröffnung bei einer deutschen Bank müssen Sie bei einer deutschen Wohnadresse gemeldet sein. Die Meldung Ihrer deutschen Wohnadresse müssen Sie mit Vorlage einer Wohnungsgeberbescheinigung im Einwohnermeldeamt Ihres Wohnsitzes machen. Die Wohnungsgeberbescheinigung bekommen Sie von uns bei Ihrer Anmeldung am Anreisetag.

Alternative für ein deutsches Konto (kann bereits aus dem Ausland eröffnet werden):
Sie können auch schon in Ihrer Heimat ein Konto bei unserem Partner Moneff eröffnen:

Für dieses Konto brauchen Sie vorerst keine Anmeldung in Deutschland.
Nach der Registrierung können Sie die Moneff-App nutzen und Ihre Karte nach Einreise zu Ihrer Adresse in Deutschland bestellen. Als Identifikation nutzen Sie bitte Ihren Pass und das Visum welches Sie für unsere Sprachschule erhalten haben. Sie können dieses Konto auch weiterhin in Deutschland uneingeschränkt nutzen und Ihr Sperrkonto damit verknüpfen.

3.2.    Miete und Unterkunft

Am Anreisetag erhalten Sie von uns einen Mietvertrag sowie eine Wohnungsgeberbestätigung und ein Namensschild. Bitte melden Sie sich innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Wochen bei der zuständigen Gemeinde an. Das Namensschild bringen Sie bitte an der Wohnung so an, dass Ihr Name gut lesbar am Briefkasten oder an der Klingel angebracht ist. Nur so erhalten Sie wichtige Post (z.B. von Behörden oder Banken).

Mietzahlungen
Die Miete ist jeweils zum 03. eines Monats im Voraus fällig. Bitte stellen Sie sicher, dass die Zahlung pünktlich erfolgt. Alternativ kann ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden, so dass die Miete automatisch zum Fälligkeitstermin von Ihrem Konto eingezogen wird.

Mietdauer
Bitte beachten Sie, dass mit dem Ablauf Ihres Visums auch der Zeitraum endet, in dem Sie unsere Unterkünfte mieten können. Die Mindestmietdauer unserer Unterkünfte beträgt 4 Monate.

Kündigung
Danach gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende.
Das bedeutet: Die Kündigung wird dann immer zum Ende des folgenden Monats wirksam.
Beispiel: Geht die Kündigung am 15. Dezember bei uns ein, wird sie zum 31. Januar wirksam.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Aufenthaltstitel und Unterkunft
Die Nutzung unserer Unterkünfte ist grundsätzlich an Ihren gültigen Aufenthaltstitel und den Sprachkurs bei uns gebunden. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig über Änderungen Ihres Aufenthaltsstatus.

3.3.    Rundfunkbeitrag (ARD ZDF Deutschlandradio)

In Deutschland ist für jede Wohnung ein sogenannter Rundfunkbeitrag zu zahlen. Dieser Beitrag finanziert öffentlich-rechtliche Radio-, Fernseh- und Onlineangebote.

Nach Ihrer Anmeldung bei der Gemeinde werden Sie in der Regel automatisch postalisch informiert. Sie können sich aber auch selbstständig melden unter: https://www.rundfunkbeitrag.de/anmelden

Pro Haushalt muss nur eine Person den Beitrag zahlen. Wenn Sie in einer Wohngemeinschaft leben, können Sie sich mit Ihren Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern abstimmen und die Kosten aufteilen.

3.4.    Mobilfunkvertrag

Nach Ihrer Ankunft in Deutschland benötigen Sie für den Kontakt z.B. zu Mitschülern und Lehrkräften sowie zu eventuellen Arbeitgebern eine deutsche Mobilfunknummer. Deshalb empfehlen wir Ihnen für Ihre Zeit in Deutschland einen Mobilfunkvertrag abzuschließen. In der Regel finden Sie günstige Mobilfunkverträge unter:  Check-24

Sie können alternativ vor der Einreise über die FINTIBA-App eine SIM-Karte an Ihre heimische Adresse bestellen.

3.5.    Haftpflichtversicherung

Wir empfehlen Ihnen eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Versicherung schützt Sie vor ungewollten bzw. eventuellen Schaden. In Deutschland verpflichtend.

4.1.    Pünktlichkeit

In Deutschland spielt Pünktlichkeit eine große Rolle. Bitte kommen Sie pünktlich zu allen Terminen, z.B. Kurs, Behörde, Beratung etc..

4.2.    Unterrichtssprache Deutsch

Im Kurs sprechen wir nur Deutsch.

Wir bitten Sie um regelmäßiges Erscheinen im Kurs.

4.3.    Karriere-Coaching & Privatvermittlung (gebührenpflichtig)

Wenn Sie das Karriere-Coaching gebucht haben, hilft Ihnen Ihr Coach bei:
Bewerbungen, Anerkennung von Abschlüssen, Berufsplanung

Privatvermittlungen (dazu gehören auch Vorbereitungen für die Bewerbungen etc.) sind bei uns gebührenpflichtig. Die Gebühren hierfür werden im Vorfeld abgerechnet, deshalb empfehlen wir, dass Sie sich erstmal selbst um die Jobsuche kümmern und eigene Bemühungen unternehmen, um einen Job zu finden. Sollten Sie Interesse haben von unserer Vermittlungsleistungen zu profitieren, vereinbaren Sie bei uns einen Termin für ein Erstgespräch.

4.4.    Öffentliches Verhalten

Achten Sie auf angemessenes Verhalten im öffentlichen Raum und an unserer Schule. Wir legen großen Wert auf Höflichkeit und respektvolles Verhalten gegenüber anderen.

In Deutschland gilt das Recht auf Gleichbehandlung. Das bedeutet, dass alle Menschen per Gesetzt das Recht haben, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht, ihres sozialen Status etc. gleich und respektvoll behandelt zu werden. Rassistisches, sexistisches oder anderes inakzeptables Verhalten wird bei uns in der Schule nicht toleriert und kann zum Ausschluss aus dem Kurs, der sofortigen Kündigung oder anderen rechtlichen Maßnahmen führen.

Ihr Deutschkurs bei Bildung & Beruf ist bald zu Ende? Dann haben Sie folgende Möglichkeiten:

5.1.    Sprachzertifikat

Wenn Sie möchten, können Sie bei uns eine offizielle Sprachprüfung (durch telc oder g.a.s.t.) ablegen.

Für Arbeitgeber oder um Ihren Aufenthaltstitel zu verlängern bzw. zu beantragen, benötigen Sie ein B1 Sprachzertifikat.

5.2.    Aufenthalt verlängern

Wenn Sie in Deutschland bleiben möchten, müssen Sie Ihren Aufenthaltstitel verlängern lassen.
Das gilt z. B. für:

  • Ausbildung
  • Studium
  • Arbeit (FSJ, BFD etc.)

Sprechen Sie frühzeitig mit der Ausländerbehörde welche Voraussetzung für Sie gelten und beantragen Sie die Verlängerung rechtzeitig.

5.3.    Sprachkurs fortsetzen

Sie können auch einen weiteren Kurs (z. B. B1, B2 oder C1) bei uns besuchen.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Interesse haben. Diese Buchungen werden gesondert in Rechnung gestellt und sind sofort fällig.

5.4.    Visumswechsel

Wir bieten kostenpflichtige Beratung an:

  • Anerkennung von Abschlüssen
  • Jobsuche
  • Ausbildung und Studienbewerbung
  • oder ähnliche Themen

Unsere Büro ist nur nach Verfügbarkeit und im Rahmen des Möglichen vorhanden. Im Internet gibt es viele Informationen zum Thema. Informieren Sie sich möglichst über öffentliche Kanäle und sprechen Sie uns bei Bedarf an.

Nutzen Sie unser Karrierecoaching oder vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Team.

5.5.    Wohnung kündigen / ausziehen

Wenn Sie umziehen oder zurückreisen, denken Sie an:
– Kündigung Ihrer Unterkunft (rechtzeitig!)
– Rückgabe der Wohnung (Schlüsselübergabeprotokoll)

Mit der Beendigung des Mietverhältnisses werden Sie von uns automatisch bei der zuständigen Gemeinde abgemeldet.

Sie haben dann keinen gemeldeten Wohnsitz mehr in Deutschland. Sie sind verpflichtet, sich umgehend in Ihrer neuen Gemeinde zu melden, sofern Sie innerhalb Deutschlands umziehen.

5.6.    Rückerstattung der Kaution

Die Rückerstattung der Kaution erfolgt 3 bis 12 Monate nach Ihrem Auszug, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in Deutschland. In dieser Zeit wird geprüft:

  • ob die Wohnung in angemessenem Zustand hinterlassen wurde,
  • ob ggf. Mietrückstände vorhanden sind und
  • ob zusätzliche Nebenkosten abgerechnet werden müssen.

Danach wird die Kaution unter Berücksichtigung eventueller Abzüge an Sie zurückgezahlt.

5.7.    Bankkonto, Versicherungen & Mobilfunkvertrag (bei Ausreise)

Wenn Sie Deutschland verlassen, denken Sie daran Ihre offenen Verträge zu kündigen:

  • Ihr Bankkonto
  • Ihre Haftpflichtversicherung und eventuelle andere Versicherungen
  • Ihren Handyvertrag

Ihre Ausreise berechtigt Sie unabhängig von Vertragslaufzeiten zu einem Sonderkündigungsrecht.

Allgemeine Informationen

Damit Sie sich in Deutschland schnell und unkompliziert zurecht finden, haben wir eine Reihe an Informationen zusammengetragen, die Ihnen den Einstieg erleichtern soll.

Hier finden Sie wichtige Informationen zu Versicherungen, Bürokratie-Abläufen und Kultur in Deutschland:

In Deutschland gibt es eine Reihe von Pflichtversicherungen. Diese decken die grundlegenden Risiken im Alltag ab. Ein Überblick:

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) – verpflichtend in Deutschland

Jeder zahlt in die gesetzliche Krankenversicherung nach dem Solidaritätsprinzip ein. Wer mehr medizinische Hilfe benötigt, erhält diese, unabhängig davon, wie viel er in die Versicherung einzahlt.

  • Personen mit einem Jahreseinkommen von weniger als 73.800 € brutto (der „Pflichtversicherungs-Grenzwert“ für 2025) sind in der Regel in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.

  • Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung richten sich nach dem Bruttoeinkommen und werden zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt (14,6 % des Einkommens). Bitte beachten Sie die Beitragsbemessungsgrenze (5.512,20 €), die das maximale Einkommen festlegt, bis zu dem Ihre Krankenversicherungsbeiträge als Arbeitnehmer berechnet werden. Zusätzlich gibt es einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag, um die Ausgaben der Krankenkassen zu decken. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der GKV betrug 2024 1,7 % des Bruttoeinkommens (ab 2025 = 2,5 %).

  • Sie können aus rund 100 Krankenkassen wählen.

Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung:

  • Beiträge hängen vom Einkommen ab, nicht vom Alter oder Gesundheitszustand.

  • Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen sind kostenfrei mitversichert.

  • Ein breites Spektrum an medizinischen Leistungen ist gesetzlich abgedeckt.

  • Die gesetzliche Krankenversicherung kann durch zusätzliche private Zusatzversicherungen erweitert werden.

Nachteile der gesetzlichen Krankenversicherung:

  • Weniger Auswahl an Ärzten und Krankenhäusern, da einige Praxen und private Kliniken auf privat Versicherte spezialisiert sind.

  • Zusätzliche Kosten können durch den kassenindividuellen Zusatzbeitrag entstehen.

  • Längere Wartezeiten für Facharzttermine sind möglich.

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Private Krankenversicherung (PKV)

Diese ist verfügbar für Selbstständige, Beamte und Arbeitnehmer mit einem höheren Einkommen (über 73.800 € brutto pro Jahr, 2025).
Die Beiträge richten sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Versicherungsplan.

Vorteile der privaten Krankenversicherung:

  • Versicherung kann individuell an die eigenen Gesundheitsbedürfnisse angepasst werden.

  • Schnellere Termine bei Fachärzten.

  • Je nach Tarif können besondere Leistungen im Krankenhaus in Anspruch genommen werden (z. B. Einzelzimmer).

  • Einige Versicherer erstatten Beiträge, wenn Leistungen nicht in Anspruch genommen werden.

Nachteile der privaten Krankenversicherung:

  • Die Kosten können im Alter erheblich steigen.

  • Jeder Familienangehörige muss separat versichert werden, was die Gesamtkosten erhöht.

Tipp:
Die Entscheidung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Informieren Sie sich gründlich über beide Systeme und lassen Sie sich von einem Fachmann beraten, um die beste Wahl zu treffen.

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Pflegeversicherung

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, sind Sie automatisch in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert. Diese Versicherung zahlt, wenn Sie pflegebedürftig werden, z. B. für häusliche Pflege oder einen Aufenthalt im Pflegeheim. Bei privater Krankenversicherung müssen Sie auch eine private Pflegeversicherung abschließen.

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Rentenversicherung

Alle Arbeitnehmer zahlen in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Die Beiträge werden automatisch abgezogen: Ihr Arbeitgeber führt Ihren Beitrag zusammen mit seinem Anteil an die Rentenversicherung ab.
Die Rentenversicherung sichert Ihnen eine monatliche Rente im Alter. Sie haben auch Anspruch auf Leistungen bei Erwerbsminderung, und Ihre Hinterbliebenen sind ebenfalls anspruchsberechtigt. Bestimmte Gruppen wie Beamte sind von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit. Bestimmte Selbstständige (z. B. Handwerker, Lehrer, Hebammen, Pflegekräfte) müssen ebenfalls einzahlen. Andere Selbstständige können freiwillig einzahlen, müssen die Beiträge jedoch selbst überweisen. Mitglieder bestimmter Berufsgruppen, z. B. Ärzte, können in eigene Versorgungswerke einzahlen statt in die gesetzliche Rentenversicherung.

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Arbeitslosenversicherung

Alle Arbeitnehmer zahlen in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung ein. Die Beiträge werden ebenfalls automatisch vom Arbeitgeber abgeführt. Bei Arbeitslosigkeit erhalten Sie Einkommenserstattung und Unterstützung bei der Jobsuche. Selbstständige können eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abschließen.

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Unfallversicherung

Es gibt Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Unfallversicherung. In der gesetzlichen Unfallversicherung sind Sie automatisch über Ihren Arbeitgeber gegen Unfälle versichert. Die Versicherung zahlt bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen oder beruflich bedingten Krankheiten. Die Leistungen variieren je nach Unfallart, umfassen jedoch in der Regel Rehabilitation, Wiedereingliederung oder Geldleistungen (z. B. Rentenzahlungen für Versicherte).

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen gibt es einige freiwillige Policen, die nützlich sein können. Die folgende Liste ist nicht vollständig, bildet aber eine wichtige Grundlage für potenziell sinnvolle Zusatzabsicherung.

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Private Haftpflichtversicherung – empfehlenswert

Die private Haftpflichtversicherung ist eine unverzichtbare Form der Versicherung, die Sie vor hohen Schäden bei vergleichsweise geringen Beiträgen schützt. In der Regel greift sie, wenn Sie versehentlich oder fahrlässig Schäden bei anderen Personen verursachen.
Die Haftpflichtversicherung zahlt Schadenersatz für berechtigte Ansprüche in den Bereichen Sachschaden, Personenschaden und Vermögensschaden und kann je nach Tarif auch die Kosten für die rechtliche Abwehr unberechtigter Forderungen übernehmen. Ohne diese Versicherung müssten Sie die Kosten selbst tragen, was schnell sehr teuer werden kann. Diese Versicherung ist oft günstig (in der Regel unter 100 € pro Jahr) und bietet umfassenden Schutz.

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Hausratversicherung

Mit einer Hausratversicherung können Sie Ihr persönliches Eigentum wie Möbel, Kleidung und Elektrogeräte absichern. Diese Versicherung deckt in der Regel Schäden durch verschiedene Gefahren ab, insbesondere Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Zusätzliche Risiken wie Fahrraddiebstahl können ebenfalls mitversichert werden.

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Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten können. Sie leistet eine vertraglich vereinbarte monatliche Rente und kann helfen, Ihren Lebensstandard zu sichern, wenn staatliche Leistungen nicht ausreichen. In der Regel zahlen Versicherer die volle vereinbarte Rente ab 50 % Berufsunfähigkeit, sofern diese voraussichtlich oder bereits mindestens sechs Monate andauert.

2.6 Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung deckt die Kosten für Rechtsstreitigkeiten ab. Je nach Tarif übernimmt sie Anwaltskosten und Gerichtskosten und hilft, finanzielle Risiken in verschiedenen Bereichen zu reduzieren, z. B. bei privaten, beruflichen oder verkehrsbezogenen Streitigkeiten. Sie übernimmt jedoch in der Regel keine vorsätzlichen Straftaten oder aussichtslose Fälle.

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Auslandsreisekrankenversicherung

Diese Versicherung schützt Sie im Falle medizinischer Notfälle im Ausland. Sie übernimmt medizinische Kosten, Krankenhausbehandlungen und Medikamente. Je nach Tarif können auch die Kosten für einen Rücktransport in das Heimatland übernommen werden. Diese Versicherung ist besonders wichtig für Expats, die häufig ins Ausland reisen oder im Urlaub sind, da normale Krankenversicherungen oft nicht greifen.
Hinweis: Bei einem Aufenthalt im Ausland von mehr als zehn Wochen greift die normale Reiseversicherung nicht mehr. Bei gesetzlich Versicherten ist dann eine spezielle Police für Langzeitaufenthalte erforderlich.

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Private Krankenzusatzversicherung

Eine private Krankenzusatzversicherung kann sinnvoll sein, da sie zusätzliche Leistungen bietet, die nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt sind. Zum Beispiel kann sie Kosten für Zahnersatz, Brillen oder alternative Medizin reduzieren. Bei einem Krankenhausaufenthalt ermöglicht die Zusatzversicherung je nach Tarif leichteren Zugang zu Einzel- oder Zweibettzimmern und zur Behandlung durch Oberärzte.

Sobald Sie in Deutschland angekommen sind, gibt es einige wichtige Schritte, die Sie erledigen müssen. Eine der wichtigsten Aufgaben ist die Anmeldung Ihres Wohnsitzes.

Anmeldung des Wohnsitzes

Wer länger als drei Monate in Deutschland bleibt, muss sich beim Einwohnermeldeamt anmelden. Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen. Andernfalls kann ein Bußgeld drohen.

So melden Sie Ihren Wohnsitz an:

  1. Unterkunft finden: Zuerst müssen Sie eine Wohnung oder Unterkunft finden. Wenn Sie bei uns direkt Ihre Unterkunft gebucht haben, entfällt dieser Schritt für Sie.

  2. Termin vereinbaren: Vereinbaren Sie einen Termin beim Einwohnermeldeamt oder gehen Sie ohne Termin vorbei, was längere Wartezeiten bedeuten kann.

  3. Benötigte Dokumente:

    • Reisepass oder Personalausweis

    • Bestätigung des Vermieters (Wohnungsgeberbestätigung)

    • In manchen Städten zusätzlich ein Anmeldeformular

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung, die Sie für viele Angelegenheiten in Deutschland benötigen.

Warum ist die Anmeldung als Expat wichtig?

  • Gesetzliche Pflicht: Wer sich nicht anmeldet, riskiert Bußgelder.

  • Aufenthaltserlaubnis: Sie benötigen eine Aufenthaltserlaubnis, um in Deutschland zu bleiben. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website: www.make-it-in-germany.com

  • Bankkonto eröffnen: Viele Banken verlangen eine Meldebestätigung, bevor ein Konto eröffnet werden kann.

  • Krankenversicherung: Oft ist eine Anmeldung Voraussetzung für den Abschluss einer Krankenversicherung.

  • Steuer-Identifikationsnummer: Mit der Anmeldung erhalten Sie automatisch eine Steuer-ID, die Sie zum Arbeiten in Deutschland benötigen.

  • Inanspruchnahme von Dienstleistungen: Für viele Verträge und Dienstleistungen wie Internetanbieter oder Fahrzeugzulassung ist ein angemeldeter Wohnsitz erforderlich.

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Fahrzeugzulassung in Deutschland

Wenn Sie ein Fahrzeug in Deutschland zulassen möchten, müssen Sie einige Schritte beachten.

Termin bei der Zulassungsstelle:

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei der Zulassungsstelle Ihres Wohnorts.

Benötigte Dokumente:

  • Reisepass oder Personalausweis

  • Meldebescheinigung

  • Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein (Teil I und II)

  • eVB-Nummer (Nachweis der Kfz-Versicherung)

  • TÜV-Bescheinigung (Hauptuntersuchung)

  • Kaufvertrag oder Rechnung

  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer

Kennzeichen:
Sie können ein Wunschkennzeichen gegen Gebühr reservieren oder vor Ort zugeteilt bekommen. Das Kennzeichen muss anschließend bei einem Schildermacher hergestellt werden. Es gibt verschiedene Kennzeichenarten, insbesondere Kurzzeitkennzeichen.

Vor Ort bei der Zulassungsstelle:
Die Zulassungsstelle prüft Ihre Unterlagen, vergibt ein Kennzeichen (falls nicht reserviert) und stellt die Zulassungsbescheinigung Teil I und II aus. Auf das Kennzeichen werden außerdem die TÜV- und Zulassungsplaketten angebracht.

Kfz-Steuer und Versicherung:
Die Kfz-Steuer wird automatisch von Ihrem Konto abgebucht, die Versicherung wird über die eVB-Nummer aktiviert. Sie wählen den Versicherer selbst und zahlen die Beiträge per Lastschrift oder Überweisung.

Kennzeichen anbringen:
Befestigen Sie die Kennzeichen am Fahrzeug.

Besonderheiten:

  • Bei Gebrauchtwagen muss das Fahrzeug zuvor vom Vorbesitzer abgemeldet sein.

  • Für Fahrzeuge aus dem Ausland sind zusätzliche Unterlagen und Prüfungen erforderlich.

Kosten:
Die Zulassung kostet ca. 25–50 €, Kennzeichen ca. 15–30 €. Für Sonderkennzeichen können zusätzliche Gebühren anfallen.

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EU Blue Card – Vorteile für Fachkräfte

Die EU Blue Card ist eine besondere Aufenthaltserlaubnis für hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten, die in Deutschland arbeiten möchten. Sie bietet viele Vorteile gegenüber einem normalen Visum.

Grundvoraussetzungen für die EU Blue Card:

  1. Hochschulabschluss: Sie benötigen einen Abschluss einer deutschen Hochschule oder einen ausländischen Abschluss, der einem deutschen vergleichbar ist.

  2. Arbeitsvertrag: Sie müssen einen Arbeitsvertrag oder ein Stellenangebot in Deutschland haben, das zu Ihrer Qualifikation passt.

  3. Mindestgehalt: Für 2024 lag das Mindestgehalt bei 58.400 € brutto pro Jahr bzw. 45.552 € bei Berufen mit Fachkräftemangel (z. B. IT, Ingenieurwesen).

  4. Krankenversicherung: Krankenversicherung, gesetzlich oder privat, ist Pflicht.

Unterschied zum Arbeitsvisum:
Ein Arbeitsvisum steht auch Personen ohne Hochschulabschluss sowie für nicht-akademische Berufe wie Handwerk oder Pflegeberufe offen.

Wichtig: Prüfen Sie bei den offiziellen Behörden oder lassen Sie sich rechtlich beraten, ob Sie für die EU Blue Card infrage kommen.

In Deutschland gibt es eine Reihe von sozialen und kulturellen Besonderheiten, die das Leben hier beeinflussen. Je mehr Sie darüber wissen, desto leichter fällt Ihnen die Eingewöhnung. Deutschland ist außerdem ein Land mit viel Bürokratie – wir haben viele Vorschriften, die es in anderen Ländern nicht gibt. Hier ein kurzer, keineswegs vollständiger Auszug, um Kultur-Schock zu vermeiden:

5.1 Sonntag – Ruhetag

Der Sonntag ist in Deutschland ein Ruhetag. Geschäfte sind geschlossen und viele Aktivitäten sind eingeschränkt.

  • Geschäfte geschlossen: Supermärkte, Einkaufszentren und Apotheken sind sonntags geschlossen. Geöffnet haben meist nur Tankstellen, Bäckereien und Notfall-Apotheken. In größeren Bahnhöfen sind teilweise auch einige Läden geöffnet.

  • Ruhe halten: Lautstarke Arbeiten wie Rasenmähen, Bohren oder Heimwerken sind sonntags nicht erlaubt. Achten Sie darauf, sich ruhig in Ihrer Nachbarschaft zu verhalten.

  • Freizeitaktivitäten: Viele Deutsche nutzen den Sonntag für Spaziergänge, Zeit mit der Familie oder den Besuch von Cafés und Restaurants. Auch sportliche und kulturelle Aktivitäten, wie Museumsbesuche, sind beliebt.

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Wie das Pfandsystem funktioniert

Das Pfandsystem fördert das Recycling von Getränkeflaschen und Dosen.

  • Pfand beim Kauf: Beim Kauf zahlen Sie zusätzlich zum Getränkepreis ein Pfand (25 Cent für Einwegflaschen/-dosen, 8–15 Cent für Mehrwegflaschen).

  • Rückgabe: Leere Flaschen und Dosen können an Automaten in Supermärkten und Getränkemärkten zurückgegeben werden. Sie erhalten einen Gutschein, den Sie bar einlösen oder auf Ihren Einkauf anrechnen lassen können.

  • Pfandpflichtige Artikel: Pfandpflichtig sind meist Plastik- und Glasflaschen sowie Getränkedosen. Keine Pfandpflicht besteht für Kartons, Weinflaschen und Flaschen mit mehr als 15 % Alkohol.

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Recycling und Mülltrennung in Deutschland

Deutschland verfügt über ein sehr gut entwickeltes Mülltrennungssystem, das Abfall reduziert und wertvolle Ressourcen schont.

Mülltonnen und Kategorien:

  • Gelbe Tonne/gelber Sack: Verpackungen aus Plastik, Metall und Verbundstoffen (z. B. Joghurtbecher, Getränkedosen)

  • Blaue Tonne: Papier und Pappe (z. B. Zeitungen, Kartons)

  • Grüne/braune Tonne: Bioabfall (z. B. Lebensmittelreste, Kaffeesatz)

  • Schwarze Tonne: Restmüll (z. B. Hygieneartikel, Windeln)

  • Glascontainer: Glasflaschen, nach Farben sortiert (weiß, braun, grün)

Sondermüll und Recyclinghöfe:

  • Sperrmüll: Große Gegenstände wie Möbel, Matratzen oder Teppiche. In den meisten Städten kann Sperrmüll einmal oder zweimal im Jahr kostenlos oder gegen geringe Gebühr abgeholt werden. Alternativ kann er selbst zum Recyclinghof gebracht werden.

  • Elektrogeräte: Alte Geräte zu Recyclinghöfen oder Rücknahmestellen in Geschäften bringen.

  • Batterien: In Supermärkten und Apotheken abgeben.

  • Textilien: Saubere, noch tragbare Kleidung und Schuhe (zusammengebunden) können in Sammelcontainern abgegeben werden. Kleidung in Tüten verpacken, um Feuchtigkeit zu vermeiden. Nicht mehr tragbare Textilien oft bei Recyclinghöfen abgeben.

  • Gefährliche Abfälle: Chemikalien und Farben müssen zu einem Recyclinghof gebracht werden.

Wichtige Tipps:

  • Prüfen Sie die örtlichen Vorschriften, da sie von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein können.

  • Falsche Mülltrennung kann zu Konflikten und Bußgeldern führen.

  • Nutzen Sie das Pfandsystem, um Geld für zurückgegebene Flaschen zu erhalten.

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Nachbarschaftsregeln in Deutschland

In Deutschland gibt es klare Regeln, die das Zusammenleben angenehmer machen. Sie betreffen hauptsächlich Ruhezeiten, Mülltrennung und Gemeinschaftsbereiche.

Ruhezeiten beachten:

  • Nachtruhe: 22:00–06:00 Uhr. Vermeiden Sie laute Aktivitäten wie Musik oder Bohren.

  • Mittagsruhe: In manchen Gegenden von 13:00–15:00 Uhr.

  • Sonntag: Keine lauten Tätigkeiten wie Rasenmähen oder Heimwerken.

Treppenhäuser und Gemeinschaftsflächen:
Treppen sauber halten. Keine Fahrräder, Kinderwägen oder andere Gegenstände dauerhaft abstellen, die den Durchgang blockieren.

Mülltrennung und Entsorgung:
Abfall korrekt trennen und rechtzeitig zur Abholung bereitstellen.

Grillen und Partys:
Nachbarn rechtzeitig informieren und Lärm vermeiden. Grillen auf Balkonen ist oft nicht erlaubt.

Parken:
Nur auf ausgewiesenen Flächen parken, Einfahrten nicht blockieren.

Freundlicher Umgang mit Nachbarn:
Ein freundliches „Hallo“ hilft, ein gutes Nachbarschaftsverhältnis zu pflegen.

Fahrrad- und Kellerbereiche:
Nur die dafür vorgesehenen Flächen nutzen und sauber halten.

Konfliktlösung:
Bei Problemen freundlich mit den Nachbarn sprechen. Bei Bedarf können Vermieter oder Hausverwaltung eingeschaltet werden.

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Feiertage und Traditionen in Deutschland

Es gibt viele Feiertage und Bräuche, die je nach Bundesland variieren. Die wichtigsten:

  • Neujahr (1. Januar): Beginn des neuen Jahres, Silvester (31. Dezember) mit Feuerwerk und Partys gefeiert.

  • Karfreitag (Freitag vor Ostern): Stiller christlicher Feiertag. Viele Veranstaltungen sind verboten.

  • Ostern (Ostersonntag und Ostermontag): Christliches Fest der Auferstehung Jesu, z. B. mit Ostereiersuchen und Familienessen.

  • Tag der Arbeit (1. Mai): Feiert die Rechte der Arbeitnehmer. In manchen Regionen mit Maibaumfesten.

  • Christi Himmelfahrt (40 Tage nach Ostern): Christlicher Feiertag, auch „Vatertag“. Männer gehen oft auf Ausflüge.

  • Pfingsten (Pfingstsonntag und Pfingstmontag): 50 Tage nach Ostern, oft mit Familienfeiern und Gottesdiensten.

  • Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober): Feier der Wiedervereinigung von Ost- und Westdeutschland 1990.

  • Weihnachten (24.–26. Dezember): Wichtigstes Familienfest, mit Geschenken, Weihnachtsbaum und Festessen. 25. und 26. Dezember arbeitsfrei, Geschäfte geschlossen. In manchen Bundesländern besondere Regelungen auch am 24. Dezember.

Weitere Bräuche:

  • Sankt Martin (11. November): Kinder ziehen mit Laternen durch die Straßen.

  • Karneval/Fasching (Februar/März): Bunte Umzüge und Feiern, besonders im Rheinland.

  • Nikolaus (6. Dezember): Kinder stellen ihre Stiefel vor die Tür, die mit Süßigkeiten gefüllt werden.

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 Rundfunkbeitrag (GEZ)

Der Rundfunkbeitrag ist eine Pflichtabgabe für alle Haushalte in Deutschland. Er finanziert öffentlich-rechtliche Sender wie ARD, ZDF und Deutschlandradio.

  • Höhe: Jeder Haushalt zahlt 18,36 € pro Monat, unabhängig von der Nutzung von TV, Radio oder Internet.

  • Wer zahlt? Jeder Haushalt muss zahlen, egal wie viele Personen dort wohnen. In Wohngemeinschaften zahlt nur eine Person für alle. Unternehmen zahlen für ihre Geschäftsräume.

  • Zahlung: Nach der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt erhalten Sie eine Aufforderung zur Beitragszahlung per Post. Zahlung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich, meist per Lastschrift.

  • Befreiung: Personen mit geringem Einkommen, z. B. Sozialhilfeempfänger oder BAföG-Bezieher, können eine Befreiung beantragen (https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_oder_ermaessigung_beantragen/index_ger.html).

  • Folgen bei Nichtzahlung: Zunächst Mahnungen, danach Bußgelder oder gerichtliche Schritte.

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