Wenn Sie in Deutschland leben möchten, sollten Sie Deutsch lernen. Das ist wichtig, wenn Sie Arbeit suchen, Anträge ausfüllen müssen, Ihre Kinder in der Schule unterstützen oder neue Menschen kennen lernen möchten.
Eine Förderung von Deutsch- und Integrationskursen erhalten Sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Wenn es um Integrationskurse geht, sieht das Aufenthaltsgesetz unterschiedliche Regeln für Teilnahme und Kosten vor. Informationen darüber, wer einen Antrag auf Förderung stellen kann und was der Kurs kostet, erfahren Sie hier.
Das Bamf kann direkt Berechtigungen zum Integrationskurs ausstellen. Das bedeutet, dass die Kosten zu 50 % vom Bamf getragen werden, 50 % zahlt der Teilnehmer.
Die Ausländerbehörde kann unter bestimmten Voraussetzungen Berechtigungen oder Verpflichtungen zum Integrationskurs ausstellen. In beiden Fällen wird der Betrag geteilt, das heißt, das BAMF übernimmt 50 % der Kosten, der Teilnehmer trägt die anderen 50 %.
Allerdings bedeutet eine Verpflichtung zum Integrationskurs, dass der Kurs innerhalb einer bestimmten Frist besucht werden muss.
Weitere Details finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf).
Eine Übersicht unseres aktuellen Kursangebotes finden Sie hier.
Muss ich meinen Deutschkurs bezahlen? Allgemeine Informationen zu den Kosten im Integrationskurs:
Preis | Status | Bemerkung |
2,75 EUR / 45 Min | Selbstzahler | Für Teilnehmer ohne Förderung |
1,95 EUR / 45 Min. | Zuzahlung | Für Teilnehmer mit Förderung 50 % (Details siehe unten) |
0,00 EUR | Kostenbefreiung | Für Teilnehmer mit Förderung 100 % (Details siehe unten) |
Kostenbefreiung (Förderung 100%)
Eine komplette Förderung von Deutsch- und Integrationskursen (Kostenbefreiung) erhalten alle Kunden des Jobcenters, die Arbeitslosengeld II (ALG II) beziehen, oder wenn die Bedürftigkeit durch eine andere Behörde nachgewiesen wurde (z. B. Bezug von Wohngeld, Befreiung von GEZ-Gebühren, Befreiung von KiTa-Gebühren usw.)
Alle Nicht-EU-Bürger mit ALG II können direkt von ihrem Jobcenter eine Berechtigung zur kostenlosen Teilnahme an einem Deutschkurs erhalten.
Alle EU-Bürger mit ALG II müssen mit den entsprechenden Nachweisen beim Bundesamt einen Antrag stellen. Die Antragstellung ist unter Vorlage der aktuellen Nachweise bei uns zu unseren Bürozeiten sowie nach Vereinbarung unter Vorlage der aktuellen Nachweise möglich.
Berechtigung oder Verpflichtung (Teil-Förderung 50%)
Eine Berechtigung oder Verpflichtung für einen Integrationskurs erhalten alle EU-Bürger nach Antragstellung beim Bundesamt in München (bitte mit Ausweis zu uns ins Büro kommen) sowie alle Nicht-EU-Bürger, die schon länger in Deutschland leben oder eine Aufenthaltsgenehmigung von mindestens 1 Jahr haben und noch keinen Deutschkurs gemacht haben.
Nicht-EU-Bürger, die bis zum 31.12.2004 eingereist sind, müssen einen Antrag direkt beim Bundesamt stellen. Die Antragstellung ist bei uns unter Vorlage der aktuellen Aufenthaltsgenehmigung möglich.
Nicht-EU-Bürger, die ab dem 01.01.2005 eingereist sind, erhalten die Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs direkt von ihrer zuständigen Ausländerbehörde.
Selbstzahler ohne Förderung
Ohne eine Förderung können alle Interessierten jederzeit als Selbstzahler an einem Integrationskurs teilnehmen. Ein Quereinstieg in alle laufenden Integrationskurse ist nach einem Einstufungstest bei uns im Büro jederzeit möglich, wenn die Deutschkenntnisse für den gewünschten Kurs ausreichen und ein Platz frei ist.
Es können keine Einzelstunden oder Tage gebucht werden, sondern nur komplette Module (1 Modul = 100 Unterrichtstunden).