Deutschland ist in den letzten Jahren weltweit zu einem der attraktivsten Einwanderungsländer geworden. Gute Deutschkenntnisse sind die Grundvoraussetzung, um hier auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen und im Berufsleben dauerhaft und nachhaltig seinen Platz zu finden. Wenn Sie in Deutschland leben und arbeiten möchten, sollten Sie Deutsch lernen. Das ist wichtig, wenn Sie sich bewerben wollen, Anträge ausfüllen müssen, Ihre Kinder in der Schule unterstützen oder neue Menschen kennen lernen möchten. Für alles gibt es Kurse und Fördermöglichkeiten.
Zusätzlich zum Integrationskurs hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in München (BAMF) ein erweitertes Förderinstrument: Die berufsbezogene Deutschsprachförderung. Sie dient dem Spracherwerb, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern und ist eine Ergänzung zum Integrationskurs. D. h. Sie müssen zunächst die Möglichkeit nutzen, einen Integrationskurs zu besuchen, bevor Sie einen berufsbezogenen Deutschkurs absolvieren können.
In den Integrationskursen lernen Sie die deutsche Alltagssprache. In den daran anschließenden berufsbezogenen Sprachkursen (Deutsch für den Beruf) werden arbeitssuchende Migranten/innen auf den Berufsalltag und auf den Arbeitsmarkt vorbereitet.
Die Kurse „Deutsch für den Beruf“ sind inhaltlich allgemeinsprachlich mit berufsbezogenen Unterrichtseinheiten aufgebaut und richten sich an eine Gruppengröße von 15 Teilnehmenden. Jeder Kurs endet mit einer Zertifikatsprüfung. Das erhaltene Zertifikat kann Ihnen auf Ihrem weiteren beruflichen Weg sehr nützlich sein. Der Kurs und die Prüfung können bei Nicht-Bestehen wiederholt werden. Um Ihr Ziel im Sprachkurs zu erreichen, ist es elementar wichtig, dass Sie regelmäßig am Unterricht teilnehmen und pünktlich zu den Stunden kommen. Außerdem sollten Sie sich aktiv am Unterricht beteiligen.
Weitere Details finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes: http://www.bamf.de/DE/Infothek/BerufsbezogeneFoerderung/Deutschfoerderung45a/deutschfoerderung45a-node.html
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Bezahlung des Deutschkurses: Wie bekomme ich eine Kostenbefreiung?
Die Teilnahme ist für Sie kostenfrei, wenn Sie:
- arbeitslos sind und Leistungen vom Jobcenter erhalten (ALG II)
- arbeitslos sind und Leistungen von der Arbeitsagentur erhalten (ALG I)
- nur arbeitsuchend bei der Arbeitsagentur gemeldet sind (ohne Leistungen)
- oder eine Ausbildung suchen.
Die Berechtigung zum Kurs erhalten Sie in allen drei Fällen bei Ihrem Jobcenter bzw. bei Ihrer Arbeitsagentur. In diesem Fall ist der Deutschkurs für Sie komplett kostenfrei. Zusätzlich können Sie einen Antrag auf Zuschuss zu den Fahrtkosten stellen, wenn Sie mehr als 3 km einfache und kürzeste Wegstrecke vom Kursort entfernt wohnen.
Wer ob jemand an den Modulen der nationalen berufsbezogenen Deutschsprachförderung teilnehmen darf, entscheiden die Arbeitsagenturen und Jobcenter jedoch eigenständig. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme. Wenden Sie sich hier einfach direkt an Ihre persönlichen Vermittler Beraterin bzw. Vermittlerin.
Ich bin berufstätig und will mein Deutsch verbessern: Wie erhalte ich eine Förderung?
Wenn Sie sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden können Sie an einem berufsbezogenen Sprachkurs teilnehmen, wenn Sie noch keine ausreichenden Sprachkenntnisse besitzen, um den (zukünftigen) Arbeitsalltag zu meistern. Es besteht für Sie ein Kostenbeitrag von 50% pro Unterrichtseinheit. Die Zahlung des Kostenbeitrags kann auch durch den Arbeitgeber erfolgen.
Einen Antrag auf Förderung ans BAMF können also alle stellen, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt / berufstätig sind. Bitte kommen Sie inkl. einer Kopie Ihres Arbeitsvertrags und Ihrem aktuellen Aufenthaltstitel bzw. Ausweis/Reisepass zur Antragsstellung in unser Büro. Mit Erhalt der Förderung zahlen Sie pro Unterrichtseinheit 2,07 €. Die Kurse haben insgesamt 300 oder 400 Unterrichtseinheiten.
Auf Antrag erhalten Sie vom Bundesamt am Kurs-Ende eine zusätzliche Rückerstattung von weiteren 50 % der Kosten bei einer bestanderen Prüfung gemäß dem Kursziel innerhalb von 2 Jahren.
Teilnahme ohne Förderung
Eine Teilnahme ohne eine Förderung durch das Bundesamt ist in den Kursen der berufsbezogenen Deutschsprachförderung zurzeit leider nicht vorgesehen und daher nicht möglich. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie unter eine der oben genannten Kategorien fallen, dann rufen Sie uns an oder kommen Sie zu unseren Öffnungszeiten in unser Büro. Wir prüfen gern mit Ihnen gemeinsam, welche Möglichkeiten Sie haben. Denn die Fördermöglichkeiten des Bamf sind sehr umfassend, so dass fast jede/r Interessierte eine Förderung erhalten kann.
Sprechen Sie uns an!