Deutschland ist in den letzten Jahren weltweit zu einem der attraktivsten Einwanderungsländer geworden. Gute Deutschkenntnisse sind die Grundvoraussetzung, um hier auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen und im Berufsleben dauerhaft und nachhaltig seinen Platz zu finden.
Wenn Sie in Deutschland leben und arbeiten möchten, sollten Sie Deutsch lernen. Das ist wichtig, wenn Sie sich bewerben wollen, Anträge ausfüllen müssen, Ihre Kinder in der Schule unterstützen oder neue Menschen kennen lernen möchten. Für alles gibt es Kurse und Fördermöglichkeiten.
Zusätzlich zum Integrationskurs hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in München (BAMF) ein erweitertes Förderinstrument: Die berufsbezogene Deutschsprachförderung. Sie dient dem Spracherwerb, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern und ist eine Ergänzung zum Integrationskurs. D. h. Sie müssen zunächst die Möglichkeit nutzen, einen Integrationskurs zu besuchen, bevor Sie einen berufsbezogenen Deutschkurs absolvieren können.
In den Integrationskursen lernen Sie die deutsche Alltagssprache. In den daran anschließenden berufsbezogenen Sprachkursen (Deutsch für den Beruf) werden arbeitssuchende Migranten auf den Berufsalltag und auf den Arbeitsmarkt vorbereitet.
Die Kurse „Deutsch für den Beruf“ sind inhaltlich allgemeinsprachlich mit berufsbezogenen Unterrichtseinheiten aufgebaut und richten sich an eine Gruppengröße von 15 Teilnehmenden. Jeder Kurs endet mit einer Zertifikatsprüfung. Das erhaltene Zertifikat kann Ihnen auf Ihrem weiteren beruflichen Weg sehr nützlich sein. Der Kurs und die Prüfung können bei Nicht-Bestehen wiederholt werden.
Weitere Details finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes: http://www.bamf.de/DE/Infothek/BerufsbezogeneFoerderung/Deutschfoerderung45a/deutschfoerderung45a-node.html
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Kostenbefreiung für Deutschkurse: Wie bekomme ich eine Kostenbefreiung?
Eine Kostenbefreiung für Deutschkurse erhalten Sie, wenn Sie:
- arbeitslos sind und Leistungen vom Jobcenter erhalten (ALG II)
- arbeitslos sind und Leistungen von der Arbeitsagentur erhalten (ALG I)
- nur arbeitsuchend bei der Arbeitsagentur gemeldet sind (ohne Leistungen)
- oder eine Ausbildung suchen.
Die Berechtigung zum Kurs erhalten Sie in allen drei Fällen bei Ihrem Jobcenter bzw. bei Ihrer Arbeitsagentur, und Sie erhalten die Kostenbefreiung für Deutschkurse. Zusätzlich können Sie einen Antrag auf Zuschuss zu den Fahrtkosten stellen, wenn Sie mehr als 3 km einfache und kürzeste Wegstrecke vom Kursort entfernt wohnen.
Ob jemand an den Modulen der nationalen berufsbezogenen Deutschsprachförderung teilnehmen darf, entscheiden die Arbeitsagenturen und Jobcenter jedoch eigenständig, d. h. es besteht kein Anspruch auf Teilnahme.
Wenden Sie sich hier einfach direkt an Ihren persönlichen Vermittler oder Berater.
Ich bin berufstätig und will mein Deutsch verbessern: Wie erhalte ich eine Förderung?
Wenn Sie sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden können Sie an einem berufsbezogenen Sprachkurs teilnehmen, wenn Sie noch keine ausreichenden Sprachkenntnisse besitzen, um den (zukünftigen) Arbeitsalltag zu meistern. Es besteht für Sie ein Kostenbeitrag von 50% pro Unterrichtseinheit. Die Zahlung des Kostenbeitrags kann auch durch den Arbeitgeber erfolgen.
Einen Antrag auf Förderung ans BAMF können also alle stellen, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt / berufstätig sind. Bitte kommen Sie inkl. einer Kopie Ihres Arbeitsvertrags und Ihrem aktuellen Aufenthaltstitel bzw. Ausweis/Reisepass zur Antragsstellung in unser Büro. Mit Erhalt der Förderung zahlen Sie pro Unterrichtseinheit 2,07 €. Die Kurse haben insgesamt 300 oder 400 Unterrichtseinheiten.
Auf Antrag erhalten Sie vom Bundesamt am Kursende eine zusätzliche Rückerstattung von weiteren 50 % der Kosten bei einer bestandenen Prüfung gemäß dem Kursziel innerhalb von 2 Jahren.
Teilnahme ohne Förderung
Eine Teilnahme ohne eine Förderung durch das Bundesamt ist in den Kursen der berufsbezogenen Deutschsprachförderung zurzeit leider nicht vorgesehen und daher nicht möglich. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie unter eine der oben genannten Kategorien fallen, rufen Sie uns an oder kommen Sie zu unseren Öffnungszeiten in unser Büro. Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben, da die Fördermöglichkeiten des Bamf sehr umfassend sind, so dass fast jede:r Interessierte eine Förderung erhalten kann.
Sprechen Sie uns an, vereinbaren Sie Ihren Beratungstermin unter 0831 960665-0!