Ihre Fördermöglichkeiten für Ihren Wunsch-Kurs
Für Sie gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, damit Sie den von Ihnen gewünschten Kurs absolvieren können.
Die Agentur für Arbeit, das Jobcenter, der Berufsförderungdienst der Bundeswehr sind u. a. Ihre Ansprechpartner
Bildungsgutschein
Die Agentur für Arbeit oder die Jobcenter stellen für Arbeitssuchende im Bedarfsfall einen Bildungsgutschein für eine berufliche Weiterbildungs- oder Umschulungsmaßnahme aus und können die gesamten Lehrgangskosten übernehmen.
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
Wenn eine berufliche Eingliederung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung durch eine Bildungsmaßnahme nach §45 SGB III gefördert werden soll, entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter in einem Beratungsgespräch mit Ihnen, aufgrund Ihres beruflichen Werdegangs und Ihrer beruflichen Kenntnisse, ob die Teilnahme an einer Maßnahme notwendig ist und welche Maßnahme Ihre beruflichen Eingliederungschancen verbessert. Die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter stellt für die Kostenübernahme einer solchen Maßnahme einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für Sie aus.
Bildungsprämie
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert Teilnehmende, deren jährlich zu versteuerndes Einkommen max. 20.000 Euro beträgt (bei gemeinsam Veranlagten max. 40.000 Euro) mit einer Bildungsprämie über 50% der Weiterbildungskosten bis max. 500 Euro.
BFD – Berufsförderungsdienst
Für Zeitsoldaten besteht über den Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr die Möglichkeit von Fördermaßnahmen zur Wiedereingliederung in das zivile Berufsleben. Eine Beantragung der BFD-Förderung erfolgt schriftlich über Ihren zuständigen Berater. Eine Förderung ist bis zu 6 Jahre nach Beendigung des Dienstverhältnisses möglich. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der individuellen Dienstzeitdauer.
Bayerischer Bildungsscheck für Weiterbildungen in Digitalisierungsthemen
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales fördert ab sofort Weiterbildungen mit digitalem Kontext pauschal mit 500 €. Die Förderung richtet sich ausschließlich an Beschäftigte, nicht an Unternehmen in Bayern. Die Förderung ist limitiert auf insgesamt 6.000 Bildungsschecks und endet spätestens am 31.05.2022. Finanziert werden die Zuschüsse über den Europäischen Sozialfonds (ESF). Alle weiteren Kosten, welche die Fördersumme von 500 € übersteigen, müssen von Ihnen selbst oder von Ihrem Arbeitgeber übernommen werden.
Sie erhalten einen Bildungsscheck, wenn:
- Sie in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen und Ihre Kompetenzen im Themenfeld Digitalisierung durch eine Weiterbildung erhöhen möchten.
- Ihr Wohn- und/oder Arbeitsort sich in Bayern befindet.
- Ihr Brutto-Jahreseinkommen über 20.000 € liegt.
- Ihre gewünschte Weiterbildung mehr als 500 € kostet und mindestens acht Stunden dauert.
- Sie sich im Vorfeld bei einer Beraterin oder einem Berater für digitale Bildung informieren. Hier erhalten Sie mehrere Angebote zu Ihrer präferierten Weiterbildung und Ihren Bildungsscheck.
Weitere Informationen zum Bildungsscheck, exemplarischen Beispielen zu den Weiterbildungsthemen und Beratungsstellen in Ihrer Nähe, finden Sie auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums
Qualifizierungschancengesetz (vormals Wegebau-Programm)
- Während der Weiterbildung erhalten Arbeitgeber Zuschüsse zum Arbeitsentgelt. Diese liegen je nach Betriebsgröße zwischen 25 und 75 Prozent.
- Zwischen 15 bis 100 Prozent der Weiterbildungskosten können durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter übernommen werden – die Höhe ist abhängig von Betriebsgröße, Lebensalter oder Vorhandensein einer Schwerbehinderung des Mitarbeiters.
Weiterführende Informationen zum neuen Qualifizierungschancengesetz finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
IFLAS (Initiative zur Flankierung des Strukturwandels)
Mit der Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (IFlaS) der Agentur für Arbeit sollen Arbeitssuchende beruflich qualifiziert werden, um den wachsenden Bedarf an Fachkräften zu decken. IFlaS fördert berufliche Umschulungen, Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Externenprüfung und berufsanschlussfähige Teilqualifikationen (über Bildungsgutschein).
Sozialversicherungsträger
Trotz gesundheitlicher Einschränkungen möchten Sie wieder Ihrem Beruf nachgehen? Sozialversicherungsträger wie die DRV oder die Berufsgenossenschaften helfen Ihnen mittels „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ weiter. Sie erhalten eine berufliche Rehabilitation, wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können.
Suchen Sie die für Sie passenden Fördermöglichkeiten aus – dann steht Ihrem neuen Kurs nichts mehr im Wege.
Wir freuen uns auf Sie!