Ergänzend zu den Integrationskursen hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in München (BAMF) ein erweitertes Förderinstrument installiert: Die berufsbezogene Deutschsprachförderung.
Ein berufsbezogener Deutschkurs B1 unterscheidet sich also vom sog. Integrationskurs, obwohl beide das gleiche Ziel haben: Das Niveau B1.
Das Bundesamt fördert die berufsbezogenen Kurse nur, wenn Sie zuerst die Möglichkeit genutzt haben, einen Integrationskurs zu besuchen.
Die berufsbezogenen Deutschkurse sollen helfen, Ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern, und sind eine gute Ergänzung zum Integrationskurs. Das heißt Sie können teilnehmen, wenn Sie:
…beim Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) trotz einer ordnungsgemäßen Teilnahme an einem Integrationskurs inklusive der 300 UE Wiederholung das Sprachniveau B1 nicht erreicht haben.
Oder aber Sie haben zwar ein gültiges „Zertifikat B1“, aber:
…Dieses Zertifikat ist älter als sechs Monate und im aktuellen Einstufungstest bei uns wurde festgestellt, dass Ihr Sprachniveau aktuell nur bei A2 liegt.
Alle Interessenten, die schon einen Integrationskurs inklusive Wiederholung gemacht haben und auf die eine der oben genannten Kategorien zutrifft, können eine Berechtigung für einen berufsbezogenen B1-Kurs erhalten. Die Kurse „Deutsch für den Beruf“ sind inhaltlich allgemeinsprachlich mit berufsbezogenen Themen aufgebaut, so dass Sie sich im Berufsfalltag besser zurechtfinden. Denn mangelnde Deutschkenntnisse wirkten sich erschwerend auf den Arbeitsalltag aus. Produktions- und Kommunikationsabläufe werden belastet, Anweisungen werden nicht verstanden. Letzteres kann vor allem die Arbeitssicherheit beeinträchtigen. Dies bedeutet Stress für beide Seiten. Ein Deutschkurs ist hier hilfreich.
Noch Fragen? Wir helfen weiter!
oder ruft an unter: +49 831 960665-0
Förderung der berufsbezogenen Deutschkurse bei Ihrer Sprachenschule Lingua VIVA: Wer zahlt meinen Kurs B1?
Das Bundesamt übernimmt für Sie 100 % der Kosten, wenn Sie:
- arbeitslos sind und Leistungen vom Jobcenter erhalten (ALG II)
- arbeitslos sind und Leistungen von der Arbeitsagentur erhalten (ALG I)
- nur arbeitsuchend bei der Arbeitsagentur gemeldet sind (ohne Leistungen)
- oder eine Ausbildung suchen.
Die Berechtigung zum Kurs erhalten Sie in allen drei Fällen direkt bei Ihrem Jobcenter bzw. bei Ihrer Arbeitsagentur. In diesem Fall ist der Deutschkurs für Sie komplett kostenfrei. Zusätzlich können Sie einen Antrag auf Zuschuss zu den Fahrtkosten stellen, wenn Sie mehr als 3 km einfache und kürzeste Wegstrecke vom Kursort entfernt wohnen.
Wer oder ob jemand an den Kursen der berufsbezogenen Deutschsprachförderung teilnehmen darf, entscheiden die Arbeitsagenturen und Jobcenter jedoch eigenständig. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme. Wenden Sie sich hier einfach direkt an Ihre persönlichen Vermittler Beraterin bzw. Vermittlerin.
Wenn Sie arbeiten übernimmt das Bundesamt 50 % Ihrer Kosten: Sie können einen Antrag auf Förderung ans BAMF können stellen, wenn Sie sozialversicherungspflichtig berufstätig sind. Bitte kommen Sie in diesem Fall mit einer Kopie Ihres Arbeitsvertrags und Ihrem aktuellen Aufenthaltstitel bzw. Ausweis/Reisepass zur Antragsstellung in unser Büro.
Wenn Sie eine Berechtigung erhalten, zahlen Sie nur 50% der Kosten pro Unterrichtseinheit. Die Zahlung dieses Kostenbeitrags kann z. B. auch durch Ihren Arbeitgeber erfolgen. Zusätzlich erhalten Sie auf Antrag vom Bundesamt am Kurs-Ende eine zusätzliche Rückerstattung von weiteren 50 % Ihrer Kosten. Dies ist möglich bei bestandener Prüfung gemäß dem Kursziel innerhalb von zwei Jahren.
Eine Teilnahme ohne eine Förderung durch das Bundesamt ist in den Kursen der berufsbezogenen Deutschsprachförderung zurzeit leider nicht möglich.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie unter eine der oben genannten Kategorien fallen, dann rufen Sie uns an oder kommen Sie zu unseren Öffnungszeiten in unser Büro. Wir prüfen gern mit Ihnen gemeinsam, welche Möglichkeiten Sie haben. Denn die Fördermöglichkeiten des Bamf sind sehr umfassend, so dass fast jede/r Interessierte eine Förderung erhalten kann.
Sprechen Sie uns an!
Die Lernziele der Berufsbezogenen Deutschkurse bei Ihrer Sprachenschule Lingua VIVA: Was kann ich nach diesem Kurs?
Ihre Heimat ist die Türkei, Italien, Syrien, Rumänien und viele andere Länder, aber ihr Arbeitsplatz ist in hier in Deutschland. Sie sind fleißig, Sie sind handwerklich geschickt, aber Sie verstehen nicht alles, was Ihnen ihre Vorgesetzten und die deutschen Kollegen sagen. So oder so ähnlich kann es jemandem gehen, der seinen Integrationskurs zwar abgeschlossen und auch einen Arbeitsplatz gefunden hat, aber nur grundlegende Kenntnisse auf dem Sprachniveau A2 vorweisen kann.
Ziel der berufsbezogenen Deutschkurse B1 ist, dass die Teilnehmenden berufsbezogene Kenntnisse und Kompetenzen in der deutschen Sprache erwerben, die im Rahmen des GER mit dem Sprachniveau B1 definiert sind. Damit ist die Leistungsstufe der sog. selbstständigen Sprachverwendung erreicht und die Teilnehmer/innen am Ende des Kurses bei Bestehen der Prüfung über folgende grundlegende Fähigkeiten verfügen:
- Beim „Hörverstehen“ können Sie die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Themen geht.
- Beim „Leseverstehen“ können Sie Texte verstehen, in denen vor allem gebräuchliche Alltags- oder Berufssprache vorkommt.
- Beim „Sprechen/Interagieren“ können Sie sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äußern sowie Erfahrungen, Ereignisse und eigene Ziele beschreiben.
- Beim „Schreiben“ können Sie einfache, zusammenhängende Texte über Themen verfassen, die Ihnen vertraut sind oder Sie persönlich interessieren.
Dabei geht es um den Erwerb einer allgemeinen berufssprachlichen Handlungskompetenz. Die Teilnehmenden können dann einen grundlegenden allgemeinsprachlichen sowie einen einfachen fachsprachlichen Wortschatz anwenden, um sich dann ggf. mit Hilfe von Umschreibungen im Berufsalltag über die meisten Themen des eigenen Interessens- und Fachgebietes äußern zu können.