Gute Deutschkenntnisse sind wichtig, wenn Sie in Deutschland leben und arbeiten möchten. Dafür gibt es Kurse und Fördermöglichkeiten. Zusätzlich zu den Integrationskursen hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in München (BAMF) ein erweitertes Förderinstrument: Die berufsbezogenen Deutsch-Sprachkurse.
Diese Kurse sollen helfen, die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern, und sind eine gute Ergänzung zum Integrationskurs. Wichtig ist also, Sie müssen zuerst die Möglichkeit nutzen, einen Integrationskurs zu besuchen, bevor Sie einen berufsbezogenen Deutschkurs absolvieren können.
Ein berufsbezogener A2-Kurs ist für alle interessant, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben bereits einen Integrationskurs komplett besucht.
- Sie haben im „Deutschtest für Zuwanderer“ nur das Ergebnis „unter A2“ erreicht.
- Sie haben bereits einen Wiederholer-Integrationskurs mit 300 UE besucht.
- Sie haben nach dem Wiederholer-Kurs beim 2. „Deutschtest für Zuwanderer“ wieder nur das Ergebnis „unter A2“ erreicht.
Oder:
Sie haben zwar ein gültiges „Zertifikat A2“, aber:
- Dieses Zertifikat ist älter als sechs Monate
- Im aktuellen Einstufungstest bei uns wurde festgestellt, dass Ihr Sprachniveau aktuell unterhalb von A2 liegt.
Alle Interessenten, für die diese oben genannten Punkte zutreffen, können eine Berechtigung für einen berufsbezogenen A2-Kurs erhalten. Die Kurse „Deutsch für den Beruf“ sind inhaltlich allgemeinsprachlich mit berufsbezogenen Themen aufgebaut. Wenn Sie bisher im Integrationskurs und im Wiederholer-Kurs das Niveau A2 nicht erreichen konnten, dann kann Ihnen dieser Kurs helfen, Ihr Deutsch zu verbessern und den vorhandenen Wortschatz zu festigen.
Bitte beachten Sie, dass laut dem Bundesamt nur ein kompletter Kurs (= sog. Basismodul) gebucht werden kann und eine Kündigung während des Kurses nicht vorgesehen ist.
Noch Fragen? Wir helfen weiter!
oder ruft an unter: +49 831 960665-0
Bezahlung der berufsbezogenen Deutschkurse bei Ihrer Sprachenschule Lingua VIVA: Wie bekomme ich eine Kostenbefreiung?
Die Teilnahme ist für Sie kostenfrei, wenn Sie:
- arbeitslos sind und Leistungen vom Jobcenter erhalten (ALG II)
- arbeitslos sind und Leistungen von der Arbeitsagentur erhalten (ALG I)
- nur arbeitsuchend bei der Arbeitsagentur gemeldet sind (ohne Leistungen)
- oder eine Ausbildung suchen.
Die Berechtigung zum Kurs erhalten Sie in allen drei Fällen bei Ihrem Jobcenter bzw. bei Ihrer Arbeitsagentur. In diesem Fall ist der Deutschkurs für Sie komplett kostenfrei. Zusätzlich können Sie einen Antrag auf Zuschuss zu den Fahrtkosten stellen, wenn Sie mehr als 3 km einfache und kürzeste Wegstrecke vom Kursort entfernt wohnen.
Wer oder ob jemand an den Kursen der berufsbezogenen Deutschsprachförderung teilnehmen darf, entscheiden die Arbeitsagenturen und Jobcenter jedoch eigenständig. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme. Wenden Sie sich hier einfach direkt an Ihre persönlichen Vermittler Beraterin bzw. Vermittlerin.
Ich arbeite und will mein Deutsch verbessern: Wie erhalte ich eine Förderung vom Bundesamt?
Wenn Sie arbeiten können Sie trotzdem an einem berufsbezogenen Sprachkurs teilnehmen, wenn Ihre Sprachkenntnisse „unter A2“ liegen. Wenn Sie eine Berechtigung für einen A2-Kurs haben, zahlen Sie nur 50% der Kosten pro Unterrichtseinheit. Die Zahlung des Kostenbeitrags kann auch durch den Arbeitgeber erfolgen.
Einen Antrag auf Förderung ans BAMF können also alle stellen, die sozialversicherungspflichtig berufstätig sind. Bitte kommen Sie mit einer Kopie Ihres Arbeitsvertrags und Ihrem aktuellen Aufenthaltstitel bzw. Ausweis/Reisepass zur Antragsstellung in unser Büro.
Auf Antrag erhalten Sie vom Bundesamt am Kurs-Ende eine zusätzliche Rückerstattung von weiteren 50 % der Kosten bei einer bestanderen Prüfung gemäß dem Kursziel innerhalb von zwei Jahren.
Eine Teilnahme ohne eine Förderung durch das Bundesamt ist in den Kursen der berufsbezogenen Deutschsprachförderung zurzeit leider nicht möglich.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie unter eine der oben genannten Kategorien fallen, dann rufen Sie uns an oder kommen Sie zu unseren Öffnungszeiten in unser Büro. Wir prüfen gern mit Ihnen gemeinsam, welche Möglichkeiten Sie haben. Denn die Fördermöglichkeiten des Bamf sind sehr umfassend, so dass fast jede/r Interessierte eine Förderung erhalten kann.
Sprechen Sie uns an!